a) Die Beschwerdeführer monieren, die Datenkeulen der 5G-Antennen könnten nicht gemessen werden. Dies, weil sich die Keulen derart schnell veränderten, dass kein Messgerät in der Lage sei, sie zu erfassen. Einzige Möglichkeit sei, durch ein Endgerät eine sehr grosse Datei herunterzuladen und damit die Keule quasi festzuhalten, bis die Messung stattfinden konnte. Eine solche Art der Messung sei jedoch in der Schweiz nicht vorgesehen. Weiter führen die Beschwerdeführer aus, der technische Bericht zur Messung von 5G-Antennen des METAS sehe eine Hochrechnung vor, basierend auf der Messung des Synchronisationssignals.