h) Schliesslich bringen die Beschwerdeführer vor, adaptive 5G-Antennen führten aller Voraussicht nach bei gleichbleibender Strahlungsstärke zu grösseren Gesundheitsschäden, aufgrund der starken Pulsationen und Quasi-Pulsationen durch die neue Signaldynamik. Trotzdem sollten genau diese potentiell gefährlicheren Antennen gemäss den Vollzugsempfehlungen BAFU stärker strahlen dürfen. Es finde somit eine Ungleichbehandlung statt, die sich nicht auf sachliche Unterscheidungskriterien stütze, sondern einzig auf wirtschaftliche Interessen.