a) In Bezug auf adaptive Antennen bringen die Beschwerdeführer vor, eine Reduktion der Strahlenbelastung, wie sie von den Mobilfunkbetreiberinnen behauptet werde, finde nur statt, solange es keine Nutzer gebe. Sobald ein gewisser Anteil Nutzer 5G-fähige Geräte habe, werde das gesamte Gebiet um diese Mobilfunkanlage permanent bestrahlt. Nichtnutzer, also insbesondere Säuglinge und Kleinkinder, aber auch Erwachsene, die sich präventiv vor elektromagnetischer Strahlung schützen möchten, würden immer stärker und völlig unfreiwillig bestrahlt.