Die im Standortdatenblatt deklarierten Sendeleistungen ERPn sind für die Mobilfunkbetreiberinnen verbindlich. Mit der umstrittenen Baubewilligung wird keine höhere Sendeleistung ERPn, für die Antennen mit Korrekturfaktor gemittelt über sechs Minuten, erlaubt. Ob die Anlage in diesem Rahmen sinnvoll betrieben werden kann, ist Sache der Mobilfunkbetreiberinnen.31 Im Weiteren kann dem Standortdatenblatt entnommen werden, dass die Sendeantennen im Frequenzband 3400 MHz und 3600 MHz adaptiv betrieben werden.