d) Schliesslich hat das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) bereits am 18. Februar 2020 einen technischen Bericht für die Messung der Strahlung von 5G-Basisstationen und adaptiven Antennen herausgegeben.29 Darauf wird im Nachtrag zur Vollzugsempfehlung ausdrücklich verwiesen.30 Ob eine Anlage den Anlagegrenzwert im Betriebszustand einhält, kann folglich auf der Grundlage des technischen Berichts des METAS nach dem Stand der Technik gemessen und kontrolliert werden. Entsprechende Messgeräte sind auf dem Markt verfügbar, wie auch aus der Stellungnahme des AUE vom 20. Februar 2023 zu schliessen ist (vgl. hinten Erwägung 9 zur Abnahmemessung im Detail).