a) Mobilfunkanlagen müssen immissionsrechtliche Vorschriften, namentlich die Grenzwerte der NISV, einhalten. Anhand der Angaben im Standortdatenblatt kann rechnerisch geprüft werden, ob die geplante Anlage die immissionsrechtlichen Vorschriften einhält. Das Standortdatenblatt wird zur Prüfung an die kantonale NIS-Fachstelle überwiesen, die die Feldstärkeberechnungen 11 Vgl. Baueingabeplan vom 28. März 2022, pag. 450 der Vorakten der Gemeinde Münchenbuchsee. 12 Vgl. Standortdatenblatt für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen vom 17. März 2022 (Revision: 3.0), pag. 451 ff. der