b) Die Gemeinde Münchenbuchsee führt in der Stellungnahme vom 16. Februar 2023 aus, die Gemeinde als zuständige Baubewilligungsbehörde habe vorliegend darauf verzichtet, sämtliche Inhalte des Fachberichts des AUE vom 1. Juli 2022 sowie der Stellungnahme des AUE zu den materiellen Einsprachepunkten vom 2. September 2022 wörtlich in den Gesamtentscheid zu übertragen. Vielmehr habe sie die beiden Dokumente zu vollinhaltlichen Bestandteilen des Gesamtbauentscheides erklärt. Dieses Vorgehen sei korrekt und führe zu keiner «mangelnden» Begrün- 7 Vgl. Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 12 bis 14.