b) Diesbezüglich hält die Gemeinde Münchenbuchsee in der Stellungnahme vom 15. April 2024 fest, mit Schreiben vom 5. April 2023 sei den Anzeigern mitgeteilt worden, dass im Moment auf die Einleitung eines Verfahrens verzichtet werde. Sobald bezüglich der Aufschaltung eines Korrekturfaktors ein abschliessender Entscheid vorliege, würden sie selbstverständlich die Einleitung von baupolizeilichen Verfahren vertieft prüfen und bei Handlungsbedarf für die Gemeinde entsprechende Massnahmen verfügen.