a) Die Beschwerdeführer bringen mit Schreiben vom 1. März 2024 vor, sie hätten festgestellt, dass sich auf der Liste der 386 adaptiven Antennen, die im Kanton Bern ohne neue Baubewilligung mit Korrekturfaktor betrieben würden, auch der Standort der aktuellen Beschwerde enthalten sei: Münchenbuchsee – Mobilfunk-Basisstation B.________, E.________, G.________ P.________, Q.________, R.________, K.________strasse 5, 3053 Münchenbuchsee.