Alle Voraussetzungen dazu seien erfüllt. E.________ habe nicht vorgesehen, ihre Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors zu betreiben. Der vorgesehene Antennentyp Huawei AOC4518R8v06 habe nur vier Sub-Ar- rays und die Anwendung eines Korrekturfaktors sei somit nicht zulässig. Mit Verfügung vom 25. März 2024 erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zu sämtlichen Eingaben Stellung zu nehmen. Die Gemeinde reichte am 15. April 2024 eine Stellungnahme ein. 6. Auf die Rechtsschriften, die vorhandenen Akten sowie die Stellungnahmen des AUE wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen