gepasstes Zusatzblatt 2 des Standortdatenblatts vom 17. März 2022 ein. Daraufhin gab das Rechtsamt dem AUE, Abteilung Immissionsschutz, mit Verfügung vom 28. Februar 2024 Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Einreichung eines korrigierten Fachberichts. Die Beschwerdeführer reichten am 1. März 2024 eine Stellungnahme ein. Das AUE reichte mit Schreiben vom 21. März 2024 einen korrigierten Fachbericht ein. Im korrigierten Fachbericht führt das AUE aus, die B.________ GmbH und die G.________ AG hätten vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu seien erfüllt.