Die Gemeinde beantragt in ihrer Stellungnahme vom 16. Februar 2023 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des Gesamtbauentscheids vom 20. Dezember 2022. In seiner Stellungnahme vom 20. Februar 2023 hält das AUE zusammenfassend fest, seine Beurteilung der geplanten Mo- bilfunk-Basisstation habe ergeben, dass die Anlage die Bestimmungen der NISV2 vollständig erfülle und mit Auflagen bewilligungsfähig sei. Es ergäben sich aus der Beschwerde keine neuen Erkenntnisse, welche eine Anpassung oder Ergänzung seines Fachberichts vom 1. Juli 2022 erforderlich machen würde.