4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zudem gab es dem AUE Gelegenheit zur Stellungnahme. In der Beschwerdeantwort vom 6. Februar 2023 beantragt die Beschwerdegegnerin die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werde. Die Gemeinde beantragt in ihrer Stellungnahme vom 16. Februar 2023 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des Gesamtbauentscheids vom 20. Dezember 2022.