Die Beschwerdeführer äusserten sich mit Schreiben vom 14. und 19. Oktober 2022 zur Stellungnahme der Beschwerdegegnerin sowie zum Fachbericht und zur Stellungnahme des AUE. Mit Entscheid vom 20. Dezember 2022 erteilte die Gemeinde Münchenbuchsee die Baubewilligung. 3. Dagegen reichten die Beschwerdeführer am 19. Januar 2023 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: