bilfunk-Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen, der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten. Bezüglich der Anwendung des Korrekturfaktors hielt es fest, alle Voraussetzungen dazu seien erfüllt. Mit Schreiben vom 2. September 2022 nahm das AUE und mit Eingabe vom 29. August 2022 bzw. 14. September 2022 die Beschwerdegegnerin zu den Einsprachen Stellung. Die Beschwerdeführer äusserten sich mit Schreiben vom 14. und 19. Oktober 2022 zur Stellungnahme der Beschwerdegegnerin sowie zum Fachbericht und zur Stellungnahme des AUE.