Vielmehr hat die Rückversetzung des «B.________» um 0.50 m zur Folge, dass Fahrzeuge sowie Fussgängerinnen und Fussgänger in der Kurve noch früher wahrgenommen werden können, was zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit führt. Nach dem Gesagten ist erstellt, dass die Verkehrssicherheit mit der bestehenden Erschliessung des vorliegenden Bauvorhabens im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Bst. a BauV gewährleistet ist.