Selbst wenn, wie von der Beschwerdegegnerin angegeben, im Winter 50 Prozent und während der restlichen Zeit 90 Prozent zu Fuss zum Hotel gelangen, käme es bei 20 zusätzlichen Gästen lediglich zu einem Mehrverkehr von zwei bis zehn Fahrten. Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, dass nicht täglich 20 neue Gäste anreisen und diese auch nicht einzeln zum Hotel transportiert werden. Unter Berücksichtigung dieses Umstands, ist die tägliche Mehrbelastung noch einmal geringer. Gleichermassen verhält es sich bei der Abreise.