h) Diesbezüglich halten die Beschwerdeführenden im Schreiben vom 25. Oktober 2023 fest, die Beschwerdegegnerin betone, dass in erster Linie Kleinstfahrzeuge zum Einsatz gelangten. Die Ladekapazität dieser Kleinstfahrzeuge sei beschränkt. Wenn in der Hochsaison, die nach Angaben der Beschwerdegegnerin immerhin acht Monate pro Jahr umfasse, Ware und Material für rund die eineinhalbfache Gästezahl gegenüber dem IST-Zustand geliefert werden müsse, führe dies nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu zusätzlichen Fahrten und damit zu einer Mehrbe-