Weiter führt die Beschwerdegegnerin aus, in der Regel gelangten ca. 90 Prozent der Hotelgäste zu Fuss (inkl. Gepäck) vom Bahnhof Wengen zum Hotel (wobei in diesen Fällen kein Fahrzeugtransport des Gepäcks erfolge). In den Wintermonaten gelangten ca. 50 Prozent der Hotelgäste zu Fuss (inkl. Gepäck) vom Bahnhof Wengen zum Hotel (wobei in diesen Fällen kein Fahrzeugtransport des Gepäcks erfolge). In den übrigen Fällen gelangten die Gäste – wie bis anhin bzw. wie in den vergangenen Betriebsjahren des seit mehreren Jahrzehnten bestehenden Hotels K.________ – mit Kleinstfahrzeugen, welche von ortskundigen Personen gefahren würden, zum Hotel.