Lebensmittel werde offensichtlich nicht dazu führen, dass der lokale Gemüselieferant zusätzliche Fahrten zum Hotel K.________ durchführen müsse. Vielmehr würde der lokale Gemüselieferant einen allenfalls zukünftig bestehenden, zusätzlichen (und höchstens geringfügig höheren) Bedarf an Gemüse/Lebensmittel ohne weiteres mit der bereits bestehenden Anzahl an Transportfahrten abdecken können. Weiter führt die Beschwerdegegnerin aus, in der Regel gelangten ca. 90 Prozent der Hotelgäste zu Fuss (inkl. Gepäck) vom Bahnhof Wengen zum Hotel (wobei in diesen Fällen kein Fahrzeugtransport des Gepäcks erfolge).