Keine Bewilligung erhalten die in Anhang 1 der Weisung «Verkehrsregelung im Zentrum von Wengen» vom 12. Oktober 2015 nicht abschliessend aufgelisteten Fahrzeuge. Die in Wengen zugelassenen Fahrzeuge werden fast ausschliesslich durch Fahrer gelenkt, die die örtlichen Gegebenheiten kennen, was zu einer relativ hohen Verkehrssicherheit führt. Aufgrund der tiefen Geschwindigkeiten und den örtlichen Gegebenheiten (vielerorts nicht optimale Sicherverhältnisse, enge Strassen) sind die Fahrzeugführer sensibilisiert und meist ortskundig. Zudem erhalten Privatpersonen keine Bewilligung zum Befahren der Strassen.28