Ausserhalb der Fahrverbots- und Begegnungszone wird kaum mehr als 30 bis 40 km/h gefahren. Dabei sind zum Befahren der Strassen in Wengen grundsätzlich Fahrräder, Elektrobikes, Motorfahrräder, Elektrofahrzeuge, Baumaschinen, in seltenen Fällen Spezialfahrzeuge sowie forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge zugelassen. Personenwagen für Gewerbebetriebe werden lediglich zugelassen, wenn sie betreffend Grösse (Länge, Breite, Höhe) den Gegebenheiten von Wengen angepasst sind. Keine Bewilligung erhalten die in Anhang 1 der Weisung «Verkehrsregelung im Zentrum von Wengen» vom 12. Oktober 2015 nicht abschliessend aufgelisteten Fahrzeuge.