e) Um den Fahrverkehr in Wengen auf das Notwendigste zu beschränken, wurde für das Zentrum von Wengen eine Fahrverbots- und Begegnungszone erlassen, welche lediglich mit einer Ausnahmebewilligung befahren werden darf. Generell sind Fahrzeuge, die in Wengen verkehren, auf eine Ausnahmebewilligung angewiesen, zumal Wengen nur mit der Bahn erreichbar ist und der Bahnhof mitten in der Fahrverbots- und Begegnungszone liegt. In ebendieser Zone ist die Geschwindigkeit auf 20 km/h beschränkt. Ausserhalb der Fahrverbots- und Begegnungszone wird kaum mehr als 30 bis 40 km/h gefahren.