Sie sei schmal, kurvig und steil. Kreuzungsmöglichkeiten für die zunehmend grössere Anzahl von Fahrzeugen bestünden nicht, ebenso wenig eine Fussgängerinfrastruktur. Die Sichtverhältnisse seien gerade im Bereich des J.________, wo die Strasse eine Kurve mache, ungenügend, was durch die Unterschreitung des Strassenabstandes akzentuiert werde. Das Fotodossiers des Augenscheins vom 25. Dezember 2022 (in den Vorakten) zeige die Problematik auf. 21 BVR 2017 S. 255 E. 5.1, 2012 S. 252 E. 3.3.3, je mit Hinweisen. 22 Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 18 N. 27 mit Verweis auf BGer 1P.338/2000