Es machte sich am 25. Dezember 2022 vor Ort ein Bild von der bestehenden Strassensituation im Bereich des Bauvorhabens.24 Erschien dem Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli damit der Sachverhalt aufgrund der Akten und dieses Augenscheins als hinreichend abgeklärt, durfte es in antizipierter Beweiswürdigung auf das Einholen einer Beurteilung der zuständigen kantonalen Fachstelle verzichten. Somit hat das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli den Sachverhalt genügend festgestellt und damit das rechtliche Gehör der Beschwerdeführenden nicht verletzt. Die Rüge der Beschwerdeführenden ist unbegründet. 5. Erschliessung