Eine Stellungnahme der Gemeinde zur Frage, ob die bestehende Erschliessung genüge, liege folglich gerade nicht vor. Dass die Situation in verkehrlicher Hinsicht unproblematisch sei, liege zumindest nicht auf der Hand. Unter diesen Umständen hätte der Regierungsstatthalter das Genügen der bestehenden strassenmässigen Erschliessung nicht ohne weiteres bejahen dürfen, sondern er hätte, wie von den Einsprechern beantragt, bei der zuständigen kantonalen Fachstelle eine Beurteilung einholen müssen.