e) Gestützt auf den Fachbericht Brandschutz der GVB vom 9. August 2022 und den Berichten der Feuerwehr Wengen vom 8. September 2022 und 17.Oktober 2022 sowie deren E-Mail vom 18. Oktober 2022 ist davon auszugehen, dass das Bauvorhaben die massgebenden Brandschutzvorschriften einhält. Die BVD hat keinen Anlass, an der Beurteilung durch die beiden fachkundigen Behörden zu zweifeln. Dass das Bauvorhaben nicht sämtlichen Bestimmungen der FKS-Richtli- nien entspricht, vermag daran nichts zu ändern. Es handelt sich dabei nicht um Rechtsnormen, sondern lediglich um Richtlinien, die nicht unbesehen der konkreten Verhältnisse angewendet werden dürfen.19 Die Feuerwehr