Annähernd deshalb, weil diese Richtlinien in Wengen, aufgrund der örtlichen Platz- und Strassenverhältnisse sowie der vorhandenen Feuerwehr-Infrastruktur und den zurzeit zur Verfügung stehenden Einsatzmittel, nicht 1:1 umsetzbar seien. Dieser Umstand betreffe nicht nur dieses Neubauprojekt, sondern bereits bestehende Hotelbauten, bei welchen dieselben Gegebenheiten herrschten und 13 Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz vom 20. Januar 1994 (FFG; BSG 871.11). 14 Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung vom 11. Mai 1994 (FFV; BSG 871.111). 15 Fachbericht Brandschutz der Gebäudeversicherung Bern (GBV) vom 9. August 2022, pag. 235 der Vorakten des