Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die nicht verbindlichen FKS-Richtlinien aktuell nicht 1:1 umsetzbar seien (was im Übrigen auch bei anderen Hotelbauten in Wengen der Fall sei [vgl. die positive Rückmeldung der Feuerwehr Wengen vom 18. Oktober 2022, zweitletzter Satz]). Weiter bleibe darauf hinzuweisen, dass sich der zuständige Regierungsstatthalter mit E-Mail vom 17. Oktober 2022 der Vollständigkeit halber zudem zusätzlich wie folgt bei der zuständigen Feuerwehr Wengen erkundigt habe: «[…] Gestützt darauf gehe ich davon aus, dass das Bauvorhaben der Hotel E.________ AG aus Sicht der Feuerwehr Wengen unter Auflagen bewilligungsfähig ist