Weiter führen sie aus, unter diesen Umständen könne nicht gesagt werden, das Vorhaben erfülle die Anforderungen an den Brandschutz. Dass die Situation in Wengen wegen schmaler Strassen und Zufahrten nach Angaben der Feuerwehr allgemein problematisch sei, sei kein Grund, an das vorliegende Bauvorhaben tiefere Anforderungen zu stellen, zumal der Bericht vom 17. Oktober 2022 unmissverständlich festhalte, dass die Problematik gerade auch das vorliegende Neubauprojekt betreffe. Zwar könnten die allgemeinen Strassenverhältnisse nicht der Beschwerdegegnerin zugerechnet werden.