In Bezug auf die Brandschutzvorschriften halten die Beschwerdeführenden fest, den Stellungnahmen der Feuerwehr Wengen vom 8. September 2022 und vom 17. Oktober 2022 sei zu entnehmen, dass die Verhältnisse in Wengen eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS-Richtlinie) nicht zuliessen. In Bezug auf das konkrete Vorhaben halte die Feuerwehr fest, dass eine Evakuation via Balkone auf der Südseite mittels Leitern wegen der fehlenden Zufahrtsmöglichkeit für das Leiterfahrzeug schwierig und zeitintensiv sei und dass deshalb im Brandfall die Evakuation mittels