a) In Bezug auf die Brandschutzvorschriften halten die Beschwerdeführenden fest, den Stellungnahmen der Feuerwehr Wengen vom 8. September 2022 und vom 17. Oktober 2022 sei zu entnehmen, dass die Verhältnisse in Wengen eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS-Richtlinie) nicht zuliessen.