2022 der Ausnahme zum Unterschreiten des Strassenabstandes zugestimmt hat.12 Schliesslich hält das Bauvorhaben auch die Brandschutzvorschriften ein, wie die nachfolgenden Ausführungen in Erwägung 3 zeigen werden. Somit fällt der Rück- und Neubau des «B.________» unter die erweiterte Besitzstandsgarantie gemäss Art. 6 Abs. 5 i.V.m. Art. 23 Abs. 3 GBR und die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstandes gemäss Art. 80 SG erübrigt sich damit. Soweit die Beschwerdeführenden Ausführungen zur Verkehrssicherheit machen, wird auf die Erwägungen 5 und 6 verwiesen. 3. Brandschutzvorschriften