f) Damit ist zu prüfen, ob das Bauvorhaben die Voraussetzungen nach Art. 23 Abs. 3 GBR erfüllt. Die Parzelle Lauterbrunnen Grundbuchblatt Nr. G.________ liegt in der Hotelzone A.11 In der Hotelzone A muss eine Fassadenhöhe traufseitig (Fh) von 16.40 m, eine Gesamthöhe (h) von 21.20 m und eine Gebäudelänge (GL) von 60.00 m eingehalten werden (Art. 11 Abs. 1 GBR). Das Bauvorhaben hält unbestrittenermassen sowohl die traufseitige Fassadenhöhe (Fh) und Gesamthöhe (h) als auch die Gebäudelänge (GL) ein und somit sämtliche baupolizeilichen Bestimmungen im Sinne von Art. 23 Abs. 3 GBR. Sodann liegt auch die Zustimmung der Strasseneigentümerin vor.