Die kommunalrechtliche Ausdehnung oder Einschränkung der Besitzstandsgarantie darf also nicht generell geschehen.10 Vorliegend gilt die erweiterte Besitzstandsgarantie lediglich in Hotelzonen, Ortsbildschutzgebieten und im Teilzonenplan Lauterbrunnen im Perimeter der Kernzone. Zusätzlich bedarf es der nachbarlichen Zustimmung bzw. der Zustimmung der Strasseneigentümerin und es müssen die zulässigen baupolizeilichen Bestimmungen der Höhe Fh und h sowie der Gebäudelänge GL eingehalten werden. Somit ist die erweiterte Besitzstandsgarantie gemäss Art. 23 Abs. 3 GBR nur auf besondere Fälle anwendbar.