GBR bestehende Bauten innerhalb der Hotelzonen, den Ortsbildschutzgebieten und im Teilzonenplan Lauterbrunnen im Perimeter der Kernzone, die den minimalen Grenzabstand unterschreiten, unter Vorbehalt der nachbarlichen Zustimmung und der Einhaltung der zulässigen baupolizeilichen Bestimmungen der traufseitigen Fassadenhöhe (Fh) und Gesamthöhe (h) sowie der Gebäudelänge (GL) umgebaut, erneuert und im Sinne der erweiterten Besitzstandsgarantie an ihren ursprünglichen Standort abgerissen, wieder aufgebaut und aufgestockt werden. Vorbehalten bleiben die einzuhaltenden Brandschutzvorschriften.