c) Die Parzelle Lauterbrunnen Grundbuchblatt Nr. G.________ grenzt an den H.________weg. Zu diesem weist das Hotel K.________ im Bereich des «B.________» derzeit einen Strassenabstand von 0.01 m auf. Die Beschwerdegegnerin plant unter anderem den «B.________» abzubrechen und neu zu errichten. Dabei soll der Strassenabstand zum H.________weg von 0.01 m auf 0.51 m vergrössert werden.8 Somit wird der in Art. 11 Abs. 4 GBR vorgeschriebene Strassenabstand von 3.00 m auch nach Abbruch und Neubau des «B.________» unterschritten. Lediglich die lichte Breite gemäss Art. 83 Abs. 3 SG wird nun eingehalten.