Die Gemeinde Lauterbrunnen verzichtet in ihrer Stellungnahme vom 14. Juni 2023 auf das Stellen eines Antrags und verweist auf die bisherigen Akten. In der Beschwerdeantwort vom 10. Juli 2023 beantragt die Beschwerdegegnerin die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde vom 5. Juni 2023, soweit darauf einzutreten sei, und die Bestätigung des Gesamtbauentscheids des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 4. Mai 2023.