3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 12. Juni 2023 beantragt das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli die Abweisung der Beschwerde und verweist auf die Erwägungen im angefochtenen Gesamtbauentscheid. Die Gemeinde Lauterbrunnen verzichtet in ihrer Stellungnahme vom 14. Juni 2023 auf das Stellen eines Antrags und verweist auf die bisherigen Akten.