2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 5. Juni 2023 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 4. Mai 2023 und die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur Neubeurteilung. Eventualiter sei der Gesamtbauentscheid vom 4. Mai 2023 aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen.