18/20 BVD 110/2023/85 dem vorliegend zu beurteilenden Bauvorhaben damit zugestimmt. Mit Blick darauf und auf das Koordinationsgebot ist es korrekt, dass das Regierungsstatthalteramt im angefochtenen Gesamtentscheid zugleich die Bewilligung für den gesteigerten Gemeingebrauch geprüft und erteilt hat. Damit erweisen sich die Rügen der Beschwerdeführenden auch in dieser Hinsicht als unbegründet. 8. Beweisabnahme