[…] Somit spricht aus Sicht des Polizeiinspektorats, bezugnehmend auf den Amtsbericht vom 19.04.2022, nichts gegen die gewünschte Erweiterung. Der formhalber sei erwähnt, dass zwischen dem C.________ und der Einwohnergemeinde Interlaken bereits eine Vereinbarung zur Benützung des öffentlichen Grundes als Terrassenrestaurant ohne fixe Installation besteht. Diese betrifft ein Terrain von 18 m2 […].67