Folglich liegt für den Spickel des Holzdecks auf der Parzelle Nr. G.________ bis anhin keine förmliche Bewilligung zum gesteigerten Gemeingebrauch vor. Daran ändern auch die Rechnungen der Gemeinde vom 28. November 2022 bzw. vom 30. Dezember 2021 nichts.66 Im Übrigen erscheint fraglich, ob eine Bewilligung des gesteigerten Gemeingebrauchs aus einer allfälligen langjährigen Duldung der Benutzung durch die Gemeinde hergeleitet werden kann. Mit Blick auf die nachfolgenden Ausführungen, kann dies jedoch offen gelassen werden.