Anders als die Beschwerdeführerin ausführt, hat das Regierungsstatthalteramt für das Aufstellen der Tische und Stühle an sich im angefochtenen Entscheid nicht festgehalten, dass eine Ausnahmebewilligung erforderlich ist. Der Beschwerdeführerin kann sodann nicht gefolgt werden, als dass die Baulinien während des Baubewilligungsverfahrens kein Thema gewesen sein sollen. In ihrem Ausnahmegesuch vom 15. Juli 2022 hat die Beschwerdeführerin die