Insgesamt handelt es sich damit um einen grossen Betrieb. Mit Blick auf den Gesamtumsatz, der im Betrieb der Beschwerdeführerin erzielt werden dürfte, ist für sie eine Schliessung der bestehenden Terrasse zwei Stunden früher als ursprünglich bewilligt wirtschaftlich tragbar. Damit ist zugleich gesagt, dass vorliegend eine Anpassung der Baubewilligung möglich ist und die Voraussetzungen für einen Widerruf nicht geprüft werden müssen. 44 Vgl. den Fachbericht Beurteilung der Lärmimmissionen (Belastung/Störung der Nachbarschaft) der Fachstelle Lär-