In der restlichen Zeit dürfte der Gastgewerbebetrieb auf genügend Umsatz im Innenbereich angewiesen sein. Im Innenbereich des Hauptgebäudes hat die Beschwerdeführerin im Erdgeschoss 179 und im Obergeschoss 258 gastgewerblich bewilligte Sitzplätze zur Verfügung. Für den Innenbereich wurden mit Gesamtentscheid vom 24. Mai 2019 Öffnungszeiten bis 01:00 Uhr (Restaurant Erdgeschoss und Café von Sonntag bis Donnerstag), 01:30 Uhr (Restaurant Erdgeschoss und Café von Freitag bis Samstag) sowie 00:30 Uhr (übrige Innenräume) bewilligt.