Zu prüfen bleibt, ob die Schliessung um 22:00 Uhr für die Beschwerdeführerin auch wirtschaftlich tragbar ist. Die Beschwerdeführerin macht geltend, sie habe eine hohe Umsatzeinbusse hinzunehmen. Es ist notorisch, dass Essensbestellungen grösstenteils vor 22:00 Uhr erfolgen und ab 22:00 Uhr von den meisten Gästen fast nur noch Getränke, Desserts, kleine Snacks und dergleichen konsumiert werden. Zwischen 22:00 bis 24:00 Uhr dürfte auf der Terrasse nur an einigen wenigen Hitzetagen im Sommer ein grosser Umsatz erzielt werden. In der restlichen Zeit dürfte der Gastgewerbebetrieb auf genügend Umsatz im Innenbereich angewiesen sein.