Auch hat sie in die Berechnungen einfliessen lassen, dass die bestehende Terrasse derzeit lediglich mit ca. 56 Aussensitzplätzen betrieben wird. Die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik legt in ihrem Bericht insgesamt nachvollziehbar dar, dass die bestehende Terrasse bis 22:00 Uhr nicht als störend einzustufen ist, sie aber Lärmimmissionen verursachen kann, die ab Beginn der Nachtruhezeit um 22:00 Uhr mehr als nur höchstens geringfügig störend sind. Sie hat sich insbesondere auch auf Erhebungen vor Ort gestützt.