f) Die bestehende Terrasse sowie die beiden Beurteilungsorte befinden sich in der Mischzone K (MK). Gemäss Art. 211 Abs. 4 GBR45 gilt für diese Zone die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) III. Demzufolge sind mässig störende Betriebe zugelassen (vgl. Art. 43 Abs. 1 Bst. c LSV). Die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik hat bei ihren Berechnungen berücksichtigt, dass für die Empfängerorte die ES III gilt und dass Gastgewerbebetriebe am N.________platz ortsüblich sind. Auch hat sie in die Berechnungen einfliessen lassen, dass die bestehende Terrasse derzeit lediglich mit ca. 56 Aussensitzplätzen betrieben wird.