- Das Betriebskonzept (Sitzplatzzahl, Saisonalität, usw.) der Aussenbewirtungsfläche «Terrasse bestehend» ist anzupassen, damit an den Immissionsorten nach 22:00 Uhr höchstens geringfügige Störungen auftreten. Es obliegt der Bauherrschaft zur Anpassung des Betriebskonzeptes einen Akustiker beizuziehen. - […] - Im Freien ist keine Musik gestattet. 41 Vgl. den Fachbericht Beurteilung der Lärmimmissionen (Belastung/Störung der Nachbarschaft) der Fachstelle Lär- makustik/Lasertechnik vom 27. September 2022, pag. 67 der Vorakten 2023 42 Vgl. den Fachbericht Beurteilung der Lärmimmissionen (Belastung/Störung der Nachbarschaft) der Fachstelle Lär-